Warum der Marktwert zuerst geklärt werden sollte
Ohne nachvollziehbaren Wert werden Gespräche innerhalb einer Erbengemeinschaft schnell schwierig. Eine persönliche Einschätzung zeigt, welcher Preis am Markt realistisch sein kann und welcher Unterhalt oder Renovationsbedarf berücksichtigt werden sollte.
Vier typische Möglichkeiten
Je nach familiärer und finanzieller Situation kommen unterschiedliche Wege infrage.
- Eine Erbin oder ein Erbe übernimmt die Immobilie
- Die Immobilie bleibt gemeinsam im Besitz
- Das Objekt wird vermietet
- Die Immobilie wird gemeinsam verkauft
Marktpreiseinschätzung und Gutachten unterscheiden
Für eine erste Entscheidungsgrundlage eignet sich eine Marktpreiseinschätzung. Bei Streit, gerichtlichen Verfahren, Erbteilung oder steuerlichen Anforderungen kann ein formelles Gutachten notwendig sein. Im Gespräch lässt sich klären, welche Form für Ihre Situation passt.
Häufige Fragen
Antworten auf einen Blick
Können mehrere Erben gemeinsam anfragen?
Ja. Die Ausgangslage und das weitere Vorgehen können mit den beteiligten Personen gemeinsam besprochen werden.
Müssen wir uns bereits für einen Verkauf entschieden haben?
Nein. Die Bewertung dient gerade dazu, Optionen auf einer realistischen Grundlage zu prüfen.
Ist die Bewertung ein Ersatz für Rechtsberatung?
Nein. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen sollten Sie eine entsprechende Fachperson beiziehen.